Hausordnung
Wir begrüßen Sie sehr herzlich im Historischen Zentrum Stadt Remscheid mit seinen beiden Häusern „Deutsches Werkzeugmuseum“ (DWM) und „Haus Cleff“ und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Häusern.
Diese Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HIZ verbindlich. Sie gilt ebenso für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im HIZ aufhalten. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Hausordnung an.
Eintritt und Führungen
Der Besuch der Ausstellungen des HIZ ist gebührenpflichtig.
Die Eintrittsentgelte sowie Entgelte für Führungen und Veranstaltungen im HIZ entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung. Informationen hierzu erhalten Sie an der Kasse, den Bildschirmen im Foyer, dem Internetauftritt des HIZ und bei unserem Kassenpersonal.
Öffnungszeiten
Mittwoch bis Sonntag sowie feiertags: 11.00 – 18.00 Uhr
An folgenden Feiertagen haben die Museen geschlossen: Heiligabend, 25. Dezember, Silvester und Neujahr.
Die Öffnungszeiten der Museen sind unabhängig von den Büro- und Schließzeiten der Dienststellen der Stadtverwaltung Remscheid.
Garderobe
Wir bitten Sie, größere Taschen Schirme, Spazierstöcke sowie Mäntel, Jacken und Rucksäcke vor Betreten der Ausstellungsräume an der Garderobe abzugeben.
Die Mitnahme kleinerer Taschen in die Ausstellungsräume ist erlaubt, sofern sie in der Hand getragen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
Das HIZ übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der in den jeweiligen Garderoben deponierten Sachen sowie darin befindlicher Gegenstände inkl. Wertsachen aller Art.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht gestattet.
Bis auf Mitmachexperimente bitte Exponate nicht berühren.
Im Falle einer Beschädigung von Exponaten ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
Im ganzen Museum gilt ein generelles Rauchverbot.
Tragbare Klappsitze stehen am Eingang zu den Ausstellungsräumen kostenlos zur Verfügung oder entsprechende Sitzmöglichkeiten befinden sich in den Räumen.
Mit den zur Verfügung gestellten Audioguides und Gruppenführungssystemen darf das Haus nicht verlassen werden.
Wird wiederholt gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden.
Die Beschäftigten des HIZ üben in den gesamten Häusern gegenüber den Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Sie sind u.a. berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen sowie andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.
Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone und Audiogeräte
Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsdirektion. Bei Zuwiderhandlungen bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
Der Betrieb von Audiogeräten zur Tonwiedergabe ist in den Museen untersagt, es sei denn, deren Einsatz ist schriftlich durch die Museumsleitung genehmigt worden.
TV-Aufzeichnungen / Pressefotos
Jede Besucherin und jeder Besucher erklärt sich durch den Kauf der Eintrittskarte unwiderruflich damit einverstanden, dass ggf. von ihr / ihm während oder im Zusammenhang mit ihrem Besuch im HIZ gemachte Fernsehaufzeichnungen sowie Film- und Fotoaufnahmen ohne Zahlung einer Vergütung insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Museen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für die Einstellung von Film und Fotomaterial in den Internet-Auftritten des HIZ.
Tiere
Das Mitführen von Tieren ist im Museum untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde.
Allgemeine Hinweise
Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des HIZ untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
Das Übernachten auf dem Gelände des HIZ ist untersagt.
Die Besuchszeit endet um 18.00 Uhr; die Schließung beginnt um 17.50 Uhr.
Die Museumsdirektorin